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Die einzelnen Beiträge
können in den Beitragsordnungen der jeweiligen Abteilung eingesehen werden. Die folgenden Informationen sind für alle Mitglieder des SC Potsdam gültig/bindend. Grundsätze Die Beitragszahlung erfolgt halbjährlich im Abbuchungsverfahren: 1. Halbjahr im Januar und 2. Halbjahr im Juli. Für Bar- oder Rechnungszahler wird eine monatliche Zusatzgebühr von 1,00 € erhoben. Bei ungerechtfertigter Rückbuchung wird die Rückbuchungsgebühr von 3,00 € erhoben, die Verwaltungsgebühren werden je nach Aufwand berechnet. Austritt Der Austritt ist nur zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres zulässig. Er muss schriftlich zum 30. des Vormonats des Halbjahres gegenüber der Geschäftsstelle des Vereins unter Angabe der Mitgliedsnummer und der Abgabe des Mitgliedsausweises erklärt werden. Die Austrittserklärung eines Minderjährigen ist durch den gesetzlichen Vertreter mitzuunterzeichnen. |
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