Anforderungen für Seepferdchen-Abzeichen Neu!

„…Seit 1977 galt die bekannte Prüfungsordnung, nach der wohl die meisten von uns ihr Seepferdchen oder ihr Schwimmabzeichen in Bronze, Silber oder Gold erworben haben. In einem über fünf Jahre dauernden Prozess hat der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) zusammen mit der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) nun einige Änderungen beschlossen. …“ „…sie trat seit 1. Januar 2020 in Kraft, wobei für dieses Jahr eine Übergangsfrist gilt, in der auch die alten Pässe und Urkunden noch verwendet werden dürfen…“

Der Deutsche Schwimmverband hat folgende geänderte/neue Anforderungen ab dem 01.Januar 2020 an das Seepferdchen-Abzeichen festgelegt:

  • Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage. (Grobform, während des Schwimmens in Bauchlage erkennbar ins Wasser ausatmen)
  • Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling)
  • Kenntnis von Baderegeln

Bedenken Sie bitte, dass Ihr Kind zwar nach erfolgreicher Verleihung des Seepferdchens schwimmen kann, lassen Sie es aber deshalb bitte noch nicht ohne Aufsicht schwimmen. Kinder überschätzen sich leicht, kommen in ungewohnte Situationen oder Umgebungen und müssen weiterhin üben, um wirklich sichere Schwimmer zu werden.

Datum: