Sozialfonds

Vergaberichtlinien Sozialfonds SC Potsdam e.V.

Das Sport-Fördersystem in Deutschland beinhaltet eine Vielzahl von Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen durch den Bund, die Länder und die Kommunen. Trotzdem können Menschen sich aus verschiedensten Gründen nicht sportlich betätigen bzw. sportliche Leistungen erbringen. Sie haben Probleme, Vereinsbeiträge, Sportkleidung und Sportgeräte, aber auch (Fahrt-) Kosten für das Training, Wettkämpfe etc. aufzubringen. Dies betrifft vor allem Familien mit Kindern und Jugendlichen, aber auch Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Menschen mit Transfereinkommen.

Vereine, die sich im Breiten-, Behinderten- und Spitzensport engagieren, versuchen Lösungen dafür zu finden, kommen aber dabei an finanzielle Grenzen. Unter diesen Bedingungen übernimmt der SC Potsdam e.V., als mitgliederstärkster Sportverein im Land Brandenburg, im Rahmen seiner bestehenden Förderrichtlinien die Kosten, um Mitglieder, Übungsleiter und Trainer in allen Sektionen zu unterstützen. Hierzu zählt u.a. die Möglichkeit der Stundung oder des Erlasses von Mitgliedsbeiträgen nach § 4 Absatz 2 der SCP-Satzung und vieles mehr.

Der Sozial-& Härtefonds des SC Potsdam e.V., der sich aus zusätzlichen Spenden speist, soll helfen, das Netz der sozialen Sportförderung noch engmaschiger zu knüpfen. Dieser Fonds soll vor allem subsidiär wirken und da helfen, wo andere Hilfsmaßnahmen oder Unterstützungsprogramme nur unzureichend oder bisher gar nicht zum Zuge kommen.

Hierfür gelten folgende Kriterien:

  1. Förderberechtigt sind Mitglieder des SC Potsdam e.V., die nicht in der Lage sind, die Teilhabe am Sport im Verein als Sportler, Trainer, Übungsleiter oder in anderen Ehrenämtern mit eigenen Mitteln und trotz Inanspruchnahme von anderen Fördermöglichkeiten (zum Beispiel aus dem Teilhabepaket) zu ermöglichen.
  2. Anträge können über Übungsleiter des SC Potsdam e.V. oder über ihre Abteilungsleiter formlos dem Vorstand gesandt werden, der diese an das Vergabegremium des Sozial- & Hilfsfonds zur Entscheidungsfindung weiterleitet. Das Vergabegremium ist gemäß Satzung das Präsidium des Vereins.
  3. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die erst nach der Antragstellung beginnen. Eine Bedürftigkeitsprüfung wird nach jeweiligem Ermessen durchgeführt.
  4. Förderungen können erfolgen u.a. durch Zuschüsse für Sportkleidung und Sportgeräte sowie für Fahrt- und Reisekosten zu Trainingslagern und Wettkämpfen sowie als Beitragszuschüsse im SC Potsdam e.V.
  5. Die Entscheidung trifft das Präsidium entsprechend der hier vorliegenden Satzung durch Beschluss mit einfacher Mehrheit.
  6. Über die Höhe der in den Sozial-& Härtefonds eingegangenen Spenden und die Verwendung der Mittel berichtet das Vergabegremium jährlich dem Delegiertentag des SCP.