Die Landesregierung hat am 23.11.2021 beschlossen, dass die Ausübung aller Sportarten – und zwar egal, ob im Freien oder in der Halle – nur noch grundsätzlich im 2G-Modus möglich ist.
Ab sofort gelten folgende Regelungen:
- Der Zutritt in bzw. auf alle Sportanlagen ist nur noch nachweislich vollständig geimpften und genesenen Personen sowie Kindern unter 12 Jahren (0 bis 11 Jahre) gestattet.
- Für Trainer/-innen gilt nun ebenfalls in die 2G-Regelung
- Mit einem negativen Testnachweis haben Jugendliche unter 18 Jahren (12 bis 17 Jahre) ebenfalls Zutritt und können am Sportbetrieb teilnehmen. Als Testnachweis wird auch der Nachweis einer erziehungsberechtigten Person (Schultest) anerkannt!
- Personen, welchen aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, können mit einem negativen, tagesaktuellem Schnelltest und dem durchgehend Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil ebenfalls am Trainingsbetrieb teilnehmen. (Wichtig: Die gesundheitlichen Gründe sind durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen).
Die Verordnung soll voraussichtlich bis zum 15. Dezember 2021 gelten.
Sollten weitere Auslegungen zur neuen Eindämmungsverordnung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht werden, wird an dieser Stelle darüber informiert. (Quelle: Stadtsportbund Potsdam COVID-19: Änderungen für den Sport – Stadtsportbund Potsdam e.V. (stadtsportbund-potsdam.de))